Ampel beschließt Umsatzsteuerbefreiung für Fondsverwaltungsleistungen

Nach intensiven und schwierigen Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen von FDP, SPD und Grünen wurde das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom Bundestag in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Das Gesetz regelt nunmehr die Umsatzsteuerbefreiung auf Fondsverwaltungsleistungen für alle alternativen Investmentfonds im Sinne des § 1 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Am 24.11.2023 wird der Bundesrat über das zustimmungsbedürftige Gesetz abstimmen. Die Zustimmung vorausgesetzt, tritt die Regelung zum 1.1.2024 in Kraft. Damit endet eine über 15 Jahre währende kritisierte Wettbewerbsungleichheit für deutsche Fonds, die bisher im Gegensatz zur Rechtslage aller anderen europäischen Mitbewerbern in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind.

Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverband Beteiligungskapital, erklärt dazu: „Die Beteiligungsbranche finanziert in erheblichem Umfang die Herausforderungen der Transformation für deutsche Unternehmen, sichert zukunftsfähige Arbeitsplätze und sorgt für die notwendig Finanzierung technologischer Innovationen, die Deutschland im globalen Wettbewerb dringend braucht. Unser Verband hat in langjährigen, intensiven Gesprächen Jahr für Jahr darauf hingewiesen, dass für in Deutschland beheimatete Fonds im internationalen Vergleich erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den anderen EU-Mitgliedsstaaten und dem Vereinigten Königreich bestehen. Nun kommt endlich Wettbewerbsgleichheit. Damit sorgen wir für bessere Standortbedingungen im europäischen Wettbewerb – vor allem mit Blick auf Luxemburg, Frankreich und UK.“Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.

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