Bund stellt zusätzliche Mittel für Start-ups bereit

Durch die angestrebte Hebelung der bereitgestellten Mittel mit privatem Kapital sollen so zusätzlich insgesamt mindestens 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den deutschen Wagniskapitalmarkt bereitgestellt werden

 

in einer gemeinsamen Pressemitteilung haben am heutigen Tag das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für die Bundesregierung mitgeteilt, den Kapitalzugang für Start-ups durch eine zusätzliche Bereitstellung von 1,75 Milliarden Euro aus der stillen Reserve des Zukunftsfonds und dem ERP-Sondervermögen weiter zu verbessern.

Mit den bereitgestellten Mitteln sollen innovative Technologieunternehmen in Bereichen wie KI, Klima-, Quanten- und Biotechnologie im Rahmen der kapitalintensiven Wachstumsphasen gefördert und die Exit-Möglichkeiten auf dem deutschen und europäischen Markt verbessert werden.

Die Bereitstellung der Mittel aus der strategischen Reserve des Zukunftsfonds zur Hebelung privaten Kapitals ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs zwischen Wirtschaftsverbänden und Bundesregierung und stellt einen wichtigen Schritt dar, um Deutschland im internationalen Standortwettbewerb weiter zu stärken, indem wir künftigen Tech-Champions das richtige Finanzierungs- und Geschäftsumfeld bieten. Der BVK hat diesen Dialog von Beginn an aktiv im Sinne seiner Mitglieder und des deutschen Ökosystems begleitet.

Denn insbesondere in Zeiten knapper öffentlicher Kassen stellt die Mobilisierung privaten Kapitals die wichtigste Stellschraube für Wachstumsimpulse dar. Der BVK begrüßt zudem die Ankündigung des BMF, die realwirtschaftlichen Hürden durch Bürokratie, überlange Genehmigungsverfahren und Fachkräftemangel in den Blick nehmen zu wollen.

Unklar ist derzeit zwar noch die konkrete Ausgestaltung der konkreten Instrumente. Die Mittel sollen jedoch grundsätzlich wie folgt investiert werden:

  • 850 Millionen Euro soll KfW Capital gemeinsam mit privaten Venture Capital-Fonds für Direktinvestitionen in junge Start-ups in innovativen Technologiebereichen einsetzen. Die Unternehmen sollen auf ihrem kapitalintensiven Wachstumspfad so unterstützt werden, dass sie sich auf dem Weltmarkt behaupten können und den Standort Deutschland zukunftsfest machen. Die Investitionen sollen dabei ähnlich dem Prinzip eines Opportunity Funds erfolgen.
  • Bis zu 500 Millionen Euro sind als deutscher Beitrag zur Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions vorgesehen. Gemeinsam mit europäischen Partnern ist der Aufbau einer europäischen Exit-Initiative vorgesehen. Hiermit soll der Grundstein gelegt werden, dass erfolgreiche deutsche und europäische Start-ups für Exits nicht in außereuropäische Märkte ausweichen müssen.
  • Grundsätzlich gilt, dass die avisierten Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro für ein, den ETCI (European Tech Champions Initiative) ergänzendes Modul, für eine europäische Exit-Initiative bereitgestellt werden sollen. Anknüpfungspunkt ist hier die deutsch-französische Roadmap für die Kapitalmarktunion, die Exit-Strategien für europäische Scale-ups fordert. Die Diskussion hier steht allerdings noch am Anfang. Mit Hilfe welcher konkreten Instrumente und Maßnahmen europäische Exits initiiert und befördert werden sollen, ist derzeit Gegenstand der Erarbeitung durch das federführende BMF.
  • 200 Millionen Euro sollen KfW Capital für eine Fortsetzung des erfolgreich angelaufenen Wachstumsfonds Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Es gilt das Erfolgsmodell des Wachstumsfonds zu verstetigen und weiteres Kapital institutioneller Anleger zu mobilisieren.
  • Die bereitgestellten Mittel sollen entweder mittelfristig zur Erweiterung des aktuellen Wachstumsfonds dienen bzw. langfristig zur Schaffung der Voraussetzungen für einen Wachstumsfonds 2.0.
  • 200 Millionen Euro sind für Investitionen von KfW Capital in sog. Impact Venture Capital-Fonds vorgesehen, die zusätzlich zur finanziellen Rendite auf eine messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung abzielen. Hiermit soll das neue Marktsegment des Impact Investing gezielt unterstützt werden.
  • Die bereitgestellten Mittel sollen zur Umsetzung der Startup-Strategie der Bundesregierung eingesetzt werden. Unklar ist hier zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere, wie die konkrete Ausgestaltung des Begriffs „messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung“ im Rahmen der Investitionsstrategie erfolgen soll.

Mit der Ausgestaltung und Entwicklung der einzelnen Instrumente wird nun gestartet. Die sukzessive Einführung soll voraussichtlich bereits zum Jahresende 2024 beginnen.

Der BVK begrüßt die aktuelle Initiative, die das Ergebnis eines intensiven Dialogs zwischen BMWK/BMF und Wirtschaftsverbänden darstellt, ausdrücklich als notwendigen und wichtigen Schritt zur Mobilisierung weiteren privaten Kapitals und damit als Fortsetzung der bereits in den letzten Jahren initiierten Bemühungen.

Die Ressorts haben zudem eine zeitnahe Verbändeanhörung zu der nun vorgelegten Initiative angekündigt, um im Dialog die konkrete Ausgestaltung der Instrumente zu erörtern. Der BVK steht im engen Austausch mit den Ministerien und wird Sie selbstverständlich hierzu auf dem Laufenden halten.

Bei Rückfragen richten Sie sich gerne an unseren Leiter Politik, Amid Jabbour, Mail: jabbour@bvkap.de bzw. Tel: 030-3069827.

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