Steuertransparenz

Der BVK für die Einführung eines klaren gesetzlichen Rahmens ein, der Steuertransparenz eindeutig und allgemeinverbindlich definiert.

Ein zentrales Merkmal eines jeden Fonds – egal ob Private Equity-Fonds oder Venture Capital-Fonds – ist die Steuerneutralität: Jeder Investor versteuert den auf ihn entfallenden Anteil der Erträge aus den Kapitalinvestitionen auf seiner Ebene in seinem Heimatland nach seinen persönlichen Besteuerungsmerkmalen.

➡ Steuerneutralität entspricht dem internationalen Standard. Nur so sind die Fonds international wettbewerbsfähig und können mit anderen Fonds weltweit um das Kapital der großen Kapitalsammelstellen konkurrieren.

➡ Steuerneutralität lässt sich nur durch Steuertransparenz erreichen, also durch die Qualifikation der Anlagetätigkeit als „vermögensverwaltend“. Leider werden in Deutschland diese vermögensverwaltenden Strukturen von Venture Capital- und Private Equity-Fonds zunehmend durch die Behauptung, es handele sich in Wirklichkeit um unternehmerisches Handeln, in Frage gestellt.

➡ Diese rechtliche Unsicherheit und ihre steuerlichen Konsequenzen sind Gift für eine Diskussion um eine breitere Investorenbasis. Grundsätzlich ist die Vermögensverwaltung nicht strittig. Die Anforderungen werden jedoch durch ein inzwischen überholtes Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2003 geregelt, welches die zwischenzeitliche Fortentwicklung des Fonds-Geschäfts und seiner Marktrealität nicht mehr angemessen berücksichtigt.

➡ Hier muss das BMF schnell handeln und die Steuertransparenz entweder gesetzlich fixieren oder das BMF-Schreiben überarbeiten. Dies derzeitige Situation führt zu rechtlicher Unsicherheit und im schlimmsten Fall zum Fernbleiben internationaler Kapitalgeber. Eine Situation, die die Mobilisierung privaten Kapitals zur Finanzierung der Herausforderungen der Transformation nachhaltig beeinträchtigt und Wachstum hemmt.

Aus diesem Grund setzt sich der BVK für die Einführung eines klaren gesetzlichen Rahmens ein, der Steuertransparenz eindeutig und allgemeinverbindlich definiert. Die Einführung eines solchen Gesetzes würde im Übrigen keine Steuerverluste nach sich ziehen, denn das Ziel der Steuertransparenz ist lediglich die Sicherstellung der Steuerneutralität, ohne Möglichkeiten zur ungerechtfertigten Steuervermeidung zu bieten.

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